1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen SMU und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen gemäß vertraglich vereinbartem Umfang in den Bereichen: Schadensmanagement, Wasser- und Brandschadensanierung, Sanierung von Versicherungsschäden, Elementarschäden, Rohrbruch- und Leckageortung, Bautrocknung und allen damit zusammenhängenden Arbeiten.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher und Unternehmer nach § 14 BGB.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden, sofern es sich beim Kunden um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt und keine aktuelleren Geschäftsbedingungen von SMU vorgelegt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die SMU nicht ausdrücklich in Textform anerkennt, sind für SMU unverbindlich, auch wenn SMU ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen SMU und dem Kunden im Zusammenhang mit den Werk- und Dienstleistungsverträgen getroffen werden, sind in dem Auftrag, diesen Geschäftsbedingungen und der Auftragsbestätigung von SMU in Textform vollständig niedergelegt.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Der Kunde kann telefonisch oder per E-Mail eine Terminanfrage für eine oder mehrere Leistungen von SMU stellen. SMU wird dem Kunden daraufhin in Textform einen Kostenvoranschlag für die angefragte Leistung anbieten.
2.2 Hierbei handelt es sich um einen verbindlichen Kostenvoranschlag, der 7 Kalendertage ab Zugang beim Kunden gültig ist.
2.3 Nimmt der Kunde den Kostenvoranschlag innerhalb der Frist nach Ziff. 2.2 telefonisch oder in Textform an, entsteht zwischen dem Kunden und SMU ein wirksamer Vertrag.
2.4 Nimmt der Kunde den Kostenvoranschlag nicht innerhalb der Frist nach Ziff. 2.2 an, erlischt der Kostenvoranschlag.
2.5 Die Leistungen von SMU wird entsprechend der Technik und der eingesetzten Geräte ausgeführt, ohne das SMU die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes garantieren kann. Zur Erbringung der Leistungen gestattet der Kunde auch die Vergabe von Unteraufträgen an qualifizierte Fachfirmen durch SMU. Alle zu erbringenden, jedoch nicht im Leistungsverzeichnis von SMU erfassten und angebotenen Leistungen, werden nach marktüblichen Preisen abgerechnet.
3 Art und Umfang der Vertragsleistungen
3.1 SMU hat die jeweils vertraglich vereinbarte, im Kostenvoranschlag aufgeführte, Vertragsleistung nach dem aktuellen Stand der Technik fachmännisch zu erbringen. Der Umfang der von SMU zu erbringenden Vertragsleistungen ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag.
3.2 Sollte sich im Ausführungstermin zeigen, dass weitere Leistungen erforderlich sind, klärt SMU den Kunden hierüber auf und unterbreitet ein entsprechenden Nachtrags-Kostenvoranschlag. Nimmt der Kunde diesen Nachtragskostenvoranschlag mündlich oder durch Unterschreiben des elektronischen Auftragsformulars an, werden die darin enthaltenen Leistungen ebenfalls Vertragsbestandteil. Je nach Umfang werden die Nachtragsleistungen unmittelbar im Ausführungstermin erbracht oder es wird ein weiterer Termin vereinbart.
3.3 Soweit SMU Leckortungs- oder Trocknungsmaßnahmen durchführt, handelt es sich um Dienstleistungen. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges ist bei Dienstleistungen durch SMU nicht geschuldet. Zudem übernimmt SMU keine Garantie für das Orten einer Leckage.
4 Ausführung der Vertragsleistungen
4.1 Sofern im Vertragsangebot für eine Leistung eine ungefähre Bearbeitungszeit mitgeteilt wird, handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer. Ein konkreter Fertigstellungstermin wird dadurch nicht begründet und ist seitens SMU nicht geschuldet. Die Vereinbarung einer verbindlichen Bearbeitungszeit bedarf der Textform.
4.2 Dem Charakter einer Notfallorganisation entsprechend werden Aufträge schnellstmöglich entsprechend der gegebenen Kapazitätssituation und der verabredeten auftragsindividuellen Termine abgewickelt.
4.3 Die regulären Geschäftszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 08: Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr (Regelarbeitszeit). Für Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit (Notdienst) werden entsprechende Notdienstzuschläge berechnet.
4.4 SMU ist berechtigt, für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch nicht schutzwürdige Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Rechnungsbeträge/-positionen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzl. Mehrwertsteuer.
5.2 Der Rechnungsbetrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. SMU ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen zu berechnen. Ist der Kunde ein Verbraucher, belaufen sich die Zinsen auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ist der Kunde ein Unternehmer, auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
6 Widerruf
6.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Vertrags außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatzgeschäft grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das SMU nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.
6.2 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax 0731 – 140 599 399 oder per E-Mail info@schadenmanagement-ulm.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
6.3 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ein Widerruf ist jedoch bei Verträgen ausgeschlossen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die er Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
7 Haftung
7.1 SMU haftet, unbeschadet der folgenden Haftungsbeschränkungen, uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungseiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 SMU haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). SMU haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet SMU im Übrigen nicht. Die enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
7.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SMU.
8 Abnahme
8.1 SMU kann vom Kunden nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen die Abnahme verlangen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
8.3 Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn SMU dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn SMU den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
9 Mitwirkungspflichten
9.1 Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass die Mitarbeiter von SMU zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz haben.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, SMU in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische und branchenspezifische Besonderheiten und die Beschaffenheit des Objekts.
9.3 Für behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse bzw. Befreiungen hat der Kunde Sorge zu tragen.
9.4 Der Kunde stellt SMU auf seine Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse zur Verfügung, die zur Erbringung der Vertragsleistung erforderlich sind.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten (Ulm). Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. SMU ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Vertragsleistung bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
10.2 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SMU und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11 Datenschutz
11.1 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden beachtet SMU die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind unserer „Information zum Datenschutz“ zu entnehmen und den auf der Homepage von SMU abrufbaren Datenschutzhinweisen.
12 Verbraucherschlichtungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten von Verbrauchern geschaffen. Nähere Informationen sind unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE verfügbar. SMU ist zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
13 Salvatorische Klausel
13.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht.
©2025 Schadenmanagement Ulm - Thomas Fritz GmbH - Im Lehrer Feld 32 - 89081 Ulm - Tel: 0731 - 140 599 30 - Mail: info@schadenmanagement-ulm.de
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